
Espace-Haus-Madcom Industriestr.4 34311 Naumburg/Hessen Inhaber : Andreas Weimann Tel: 05625 - 925577 Fax: 05625-926977 Gerichtsstand : Kassel Finanzamt Kassel Spohrstr. Umsatzsteuernummer:
KFZ - Meisterwerkstatt NEU und Gebrauchtteile Groß & Einzelhandel Zertifizierter Altfahrzeugverwerter Betriebsnummer : F74E07160 Gebrauchtfahrzeuge An & Verkauf Pannendienst und Abschleppservice
Bankverbindung : Kasseler Sparkasse BLZ: 520 503 53 KoNr.: 117 000 0612
Webdesigne : Andreas Weimann, Industriestr.4 ,34311 Naumburg
Gebrauchtwagenverkauf findet mit Ausschluß der Sachmängelhaftung statt das heist wir verkaufen unsere Gebrauchtwagen ,auch wenn sie 2 Tüv und Au haben und in einem Technisch einwandfreien zustand sind, nur unter Ausschluß der Sachmängelhaftung als Bastlerwagen zur Ersatzteilegewinnung oder an Wiederverkäufer oder Export. Sollten sie als Privatperson bei uns einen PKW erwerben erhalten sie keine Garantie auf eventuelle oder später Auftrettende Schäden an dem Fahrzeug.
Leider mus ich diese Klausel einfügen da wir Gebrauchtwagen nur über 10 Jahren anbieten. Und ich nicht in der lage bin für Vorschäden oder Verschleiß zuhaften. Bitte bedenken sie das bei Ihren Kauf .
AGB
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen
erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der
gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen,
die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als
Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind
nicht abgeschlossen.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote
sind - sofern nicht anders vereinbart - stets freibleibend.
Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche
Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung. Der Vertragsschluss erfolgt
unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen
Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die
Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei
Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurückerstattet.
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie
Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der
berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar
sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung
oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können
allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des
Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
3. Preise Zahlungsbedingungen
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die
Preise ab Werk ausschließlich Transportverpackung; diese wird gesondert
in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den
Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Rechnungen
sind sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind
wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt,
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige
Geldforderungen sind - sofern der Käufer Unternehmer ist - mit 8 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens unbenommen. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer
nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder
ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag
beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen eines Konzernunternehmens des
Käufers ist in jedem Fall ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht
vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier
Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen
aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %
des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem
Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein
Schadensersatzanspruch des Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen.
4. Lieferung
Liefertermine
und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsschluss. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus. Weitere Voraussetzung ist
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten durch
den Käufer. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein
Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Kaufsache
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern (Lieferverzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu
vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer
Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer
einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3 % des Lieferwertes
pro vollendete Woche Verzug, maximal 15 % des Wertes der Lieferung
geltend machen. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen,
Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg
oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die
Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt. Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des
hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Bei Abholung durch den
Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen
vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung
des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt,
am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer trägt
sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von
Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über
Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und - termine
vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung
berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht
erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt;
sie gelten als einzelnes Geschäft. Sofern der Kaufvertrag ein
Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall,
dass der Käufer als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges
berechtigt ist, geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung sei entfallen.
5. Gefahrübergang - Verpackung
Die
Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über. Eine
Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten
Wunsch und auf Kosten des Käufers ab. Transport- und sonstige
Verpackungen werden sofern nicht anders vereinbart nicht von uns
zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung
eigenständig verantwortlich.
6. Sachmangelhaftung
Die
Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen
Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung,
beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit
eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist.
Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen
sich nach § 323 BGB. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei
neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Sache, bei
gebrauchten Sachen ein Jahr, sofern es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr
beträgt die Sachmangelhaftung für neu hergestellte Sachen ein Jahr ab
Übergabe.Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss
jeglicher Sachmangelhaftung. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im
übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften
wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand
entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung
von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Im Fall der
Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-,
Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den
Erfüllungsort verbracht wurde. Die vorstehenden Regelungen gelten auch
für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von
Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können. Die Ansprüche
des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten
ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist. Unsere Haftung ist
ausgeschlossen, sofern die gelieferten Waren unsachgemäß verwendet oder
gewartet werden.
7. Haftung aus anderem Rechtsgrund
Ein
über die unter Ziffer 6. verankerte Haftung hinausgehender Anspruch auf
Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung
uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Unternehmerrückgriff
Wenn
der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes
an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer
Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so
kann der Käufer von uns seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne
Fristsetzung geltend machen. Der Käufer kann zudem Ersatz der
Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen
hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim
Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Der Käufer
hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Die Pflicht des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den
vorstehenden Regeln unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die
Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein
Kaufmann im Sinne des HGB, behalten wir uns das Eigentum an allen
Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer ist berechtigt, die
Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung
(einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die
Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden
sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die
Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der
letztgenannten Umstände eingetreten, hat uns der Käufer auf Verlangen
alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung
erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie
den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Die
Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für
uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die
unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Für den Fall, daß
der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20
% übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
10. Veränderte Verhältnisse beim Käufer
Verschlechtern
sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich, verfügt er
außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir
unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben, oder löst er sein Unternehmen
auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu
stellen, Wechsel auf Kosten der Käufers zurückzukaufen und nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiterzuliefern. Bei
Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers oder bei Beantragung
eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend
zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten.
11. Datenschutz
Wir sind berechtigt,
sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter
Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch
zu speichern und zu verarbeiten.
12. Gerichtsstand Erfüllungsort - Rechtswahl
Erfüllungsort
für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Naumburg. Sofern
es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder um
öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Kassel
Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an
seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Der Vertrag unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung
des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden
durch die gesetzliche Regelung ersetzt.13. Rückgaberecht
Wir gewähren auf alle auf Lager befindlichen Ersatzteile eine 4 Wöchiges Rückgaberecht ,außer auf Sonderbestellungen und Einzelanfertigungen sowie Lackierteware im Kundenwunsch. Sowie Einelteile von Baugruppen.
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